Absatz eins,Die Planung des Eisenbahntunnels zwischen Innsbruck und Franzensfeste („Brenner Basistunnel“), umfassend auf österreichischem Hoheitsgebiet den Hochleistungsstreckenteil Innsbruck-Staatsgrenze am Brenner und die Hochleistungsstrecke Volders/Baumkirchen-Gärberbach (Umfahrung Innsbruck), erfolgt aufgrund dessen Charakters als im gemeinsamen europäischen Interesse gelegenen Vorhabens durch eine Europäische Aktiengesellschaft (gemäß Verordnung (EG) Nr. 2157 aus 2001, des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)). Bis zur Errichtung dieser Europäischen Aktiengesellschaft durch Verschmelzung der BBT AG mit einer mit gleichem Zweck und gleicher Aufgabe zu errichtenden italienischen Aktiengesellschaft hat die BBT AG allein alle in Artikel 4 (Phase römisch zwei) des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse vom 30. April 2004 angeführten Maßnahmen und Tätigkeiten zu ergreifen bzw. die notwendigen Schritte zu unternehmen.