Bundesrecht konsolidiert

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Privatbahngesetz 2004 § 5

Kurztitel

Privatbahngesetz 2004

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 39/2004

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2004

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

PrivbG

Index

93/01 Eisenbahn

Text

Paragraph 5,
  1. Absatz eins,Werden Finanzierungsbeiträge zur Schieneninfrastruktur durch Gebietskörperschaften geleistet, die an einem eine Privatbahn betreibenden Eisenbahnunternehmen beteiligt sind, so löst dies keine Gesellschaftssteuerpflicht aus.
  2. Absatz 2,Die eine Privatbahn betreibenden Eisenbahnunternehmen sind mit 66% der Bemessungsgrundlage von der Kommunalsteuer befreit, wenn deren Unternehmensschwerpunkt im Betreiben des Eisenbahnunternehmens liegt.

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2016

Gesetzesnummer

20003309

Dokumentnummer

NOR40051543

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2004/39/P5/NOR40051543

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