Absatz eins,Werden Finanzierungsbeiträge zur Schieneninfrastruktur durch Gebietskörperschaften geleistet, die an einem eine Privatbahn betreibenden Eisenbahnunternehmen beteiligt sind, so löst dies keine Gesellschaftssteuerpflicht aus.
Privatbahngesetz 2004
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 39 aus 2004,
Paragraph 5
01.01.2004