Kurztitel

Privatbahngesetz 2004

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 39 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2004

Text

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Werden Finanzierungsbeiträge zur Schieneninfrastruktur durch Gebietskörperschaften geleistet, die an einem eine Privatbahn betreibenden Eisenbahnunternehmen beteiligt sind, so löst dies keine Gesellschaftssteuerpflicht aus.
  2. Absatz 2,Die eine Privatbahn betreibenden Eisenbahnunternehmen sind mit 66% der Bemessungsgrundlage von der Kommunalsteuer befreit, wenn deren Unternehmensschwerpunkt im Betreiben des Eisenbahnunternehmens liegt.