Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.07.2007
Außerkrafttretensdatum
31.07.2013
Abkürzung
EU-JZG
Index
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Text
I. Hauptstückrömisch eins. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Republik Österreich und jenen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Strafverfahren gegen natürliche Personen und gegen Verbände (§ 1 Abs. 2 und 3 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes – VbVG, BGBl. I Nr. 151/2005). Diese Zusammenarbeit umfasstDieses Bundesgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Republik Österreich und jenen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Strafverfahren gegen natürliche Personen und gegen Verbände (Paragraph eins, Absatz 2 und 3 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes – VbVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 151 aus 2005,). Diese Zusammenarbeit umfasst die Anerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen insbesondere durch
Sicherstellung von Beweismitteln und Vermögensgegenständen,
Vollstreckung von vermögensrechtlichen Anordnungen und
Vollstreckung von Geldsanktionen.
die Rechtshilfe in Strafsachen, einschließlich der Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen, der Zusammenarbeit mit Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz (EJN) sowie der Zustellung von Urkunden;
die Übertragung der Strafverfolgung und die Übertragung der Strafvollstreckung.
(2)Absatz 2,Soweit sich aus den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nichts anderes ergibt, gilt das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG), BGBl. Nr. 529/1979, sinngemäß.Soweit sich aus den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nichts anderes ergibt, gilt das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG), Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1979,, sinngemäß.
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013
Gesetzesnummer
20003339
Dokumentnummer
NOR40088402