Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Patentamtsgebührengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
01.01.9000
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
PAG
Index
26/03 Patentrecht
Beachte
1. Tritt mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente in Kraft (vgl. § 40 Abs. 8).
2. Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im https://www.patentamt.at/fileadmin/Patentamt/Rechtliches_Gesetze/Gesetze/Patentamtsgeb%C3%BChren-Valorisierungsverordnung_2014.pdf
Text
2. Abschnitt
Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ
Veröffentlichungsgebühren
§ 8.Paragraph 8,
(1)Absatz eins,Für jede im Patentverträge-Einführungsgesetz vorgesehene Veröffentlichung einer Übersetzung der Ansprüche einer europäischen Patentanmeldung oder ihrer Berichtigung ist eine Veröffentlichungsgebühr zu zahlen. Die Veröffentlichungsgebühr beträgt 150 Euro sowie zusätzlich, je nach Zahl der Seiten der eingereichten Übersetzung oder ihrer Berichtigung, ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten 130 Euro.
(2)Absatz 2,Bei elektronischer Einreichung reduziert sich die Veröffentlichungsgebühr gemäß Abs. 1 um 20 Euro.Bei elektronischer Einreichung reduziert sich die Veröffentlichungsgebühr gemäß Absatz eins, um 20 Euro.
Anmerkung
Die Novelle
BGBl. I Nr. 89/2018 wurde berücksichtigt.
Im RIS seit
05.02.2010
Zuletzt aktualisiert am
13.10.2026
Gesetzesnummer
20003819
Dokumentnummer
NOR40113640