Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Patentamtsgebührengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
01.07.2005
Außerkrafttretensdatum
31.12.2018
Abkürzung
PAG
Index
26/03 Patentrecht
Beachte
Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im
Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42.
Text
2. Abschnitt
Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ
Veröffentlichungsgebühren
§ 8.Paragraph 8,
Für jede der im Patentverträge-Einführungsgesetz vorgesehene Veröffentlichung einer Übersetzung der Ansprüche einer europäischen Patentanmeldung oder einer Übersetzung einer europäischen Patentschrift oder ihrer Berichtigung ist eine Veröffentlichungsgebühr zu zahlen. Die Veröffentlichungsgebühr beträgt 150 Euro sowie zusätzlich, je nach Zahl der Seiten der eingereichten Übersetzung oder ihrer Berichtigung, ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten 130 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2018
Gesetzesnummer
20003819
Dokumentnummer
NOR40059715