Bundesrecht konsolidiert

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Patentamtsgebührengesetz § 4

Kurztitel

Patentamtsgebührengesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 149/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2017

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.09.2017

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

PAG

Index

26/03 Patentrecht

Beachte

Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42.

Text

Paragraph 4,

Für die Veröffentlichung der Patentschrift ist eine Veröffentlichungsgebühr zu zahlen. Die Gebühr beträgt 200 Euro sowie zusätzlich, je nach Zahl der für die Veröffentlichung bestimmten Seiten, ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten 130 Euro. Sequenzprotokolle, die einen gesonderten Teil der Beschreibung darstellen, sind mit nicht mehr als 400 Seiten zu berechnen.

Im RIS seit

02.08.2017

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2017

Gesetzesnummer

20003819

Dokumentnummer

NOR40194907

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2004/149/P4/NOR40194907

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