Bundesrecht konsolidiert

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Patentamtsgebührengesetz § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Patentamtsgebührengesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 149/2004

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Außerkrafttretensdatum

31.08.2017

Abkürzung

PAG

Index

26/03 Patentrecht

Beachte

Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42.

Text

Paragraph 4,

Für die Veröffentlichung der Patentschrift ist eine Veröffentlichungsgebühr zu zahlen. Die Gebühr beträgt 200 Euro sowie zusätzlich, je nach Zahl der für die Veröffentlichung bestimmten Seiten, ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten 130 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2017

Gesetzesnummer

20003819

Dokumentnummer

NOR40059711

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2004/149/P4/NOR40059711

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