Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
01.01.2005
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
StEG 2005
Index
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 14.
Text
Bindung
§ 10.Paragraph 10,
Jede rechtskräftige Entscheidung eines inländischen Gerichts, mit der die Rechtswidrigkeit einer Festnahme oder Anhaltung ausgesprochen wird, ist für das weitere Verfahren über einen Ersatzanspruch nach § 1 Abs. 1 bindend. Gleiches gilt für ein endgültiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in dem ausgesprochen wird, dass das Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt worden ist. Jede rechtskräftige Entscheidung eines inländischen Gerichts, mit der die Rechtswidrigkeit einer Festnahme oder Anhaltung ausgesprochen wird, ist für das weitere Verfahren über einen Ersatzanspruch nach Paragraph eins, Absatz eins, bindend. Gleiches gilt für ein endgültiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in dem ausgesprochen wird, dass das Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt worden ist.
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2011
Gesetzesnummer
20003749
Dokumentnummer
NOR40057733