Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen § 1

Kurztitel

Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 71/2003

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

21.08.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Paragraph eins,

Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ermächtigt, für den Bund

  1. Ziffer eins
    18 Stück Luftraumüberwachungsflugzeuge zum Kaufpreis von bis zu 1 337 Millionen Euro anzukaufen und zusätzlich
  2. Ziffer 2
    Verträge über Lieferungen und Leistungen von bis zu 632 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Ankauf und der über den Voranschlagsansatz 1/40108 zu bedeckenden mehrjährigen Bezahlung dieser Luftraumüberwachungsflugzeuge abzuschließen.
Für die finanzielle Bedeckung hat der Bundesminister für Finanzen zu sorgen.

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2018

Gesetzesnummer

20002871

Dokumentnummer

NOR40043722

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2003/71/P1/NOR40043722

Navigation im Suchergebnis