Kurztitel

Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

21.08.2003

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Paragraph eins,

Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ermächtigt, für den Bund

  1. Ziffer eins
    18 Stück Luftraumüberwachungsflugzeuge zum Kaufpreis von bis zu 1 337 Millionen Euro anzukaufen und zusätzlich
  2. Ziffer 2
    Verträge über Lieferungen und Leistungen von bis zu 632 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Ankauf und der über den Voranschlagsansatz 1/40108 zu bedeckenden mehrjährigen Bezahlung dieser Luftraumüberwachungsflugzeuge abzuschließen.
Für die finanzielle Bedeckung hat der Bundesminister für Finanzen zu sorgen.

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2018

Gesetzesnummer

20002871

Dokumentnummer

NOR40043722