(5)Absatz 5,Die KommAustria kann, soweit ihr im Verfahren Parteistellung nach Abs. 3 zukommt, gegen Entscheidungen der Telekom-Control-Kommission Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof erheben.Die KommAustria kann, soweit ihr im Verfahren Parteistellung nach Absatz 3, zukommt, gegen Entscheidungen der Telekom-Control-Kommission Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof erheben.