Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
26.07.2003
Außerkrafttretensdatum
Index
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Text
Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften
§ 1.Paragraph eins,
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der BUWOG - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH, der Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H., der ESG Wohnungsgesellschaft mbH Villach, der WBG Wohnen und Bauen Gesellschaft mbH Wien und der EBS Wohnungsgesellschaft mbH Linz bestmöglich zu veräußern oder an die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) bzw. an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) zu übertragen. Der Bundesminister für Finanzen ist hinsichtlich dieser Bundesgesellschaften auch ermächtigt, bestmögliche Verwertungsmaßnahmen in Form eines Verbriefungsgeschäftes durchzuführen. Der Bundesminister für Finanzen ist weiters ermächtigt, die Forderungen aus den diesen Gesellschaften gewährten Bundesdarlehen bestmöglich zu veräußern.
Zuletzt aktualisiert am
23.09.2013
Gesetzesnummer
20002836
Dokumentnummer
NOR40042498