Kurztitel

Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 46 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

26.07.2003

Text

Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften

Paragraph eins,

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der BUWOG - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH, der Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H., der ESG Wohnungsgesellschaft mbH Villach, der WBG Wohnen und Bauen Gesellschaft mbH Wien und der EBS Wohnungsgesellschaft mbH Linz bestmöglich zu veräußern oder an die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) bzw. an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) zu übertragen. Der Bundesminister für Finanzen ist hinsichtlich dieser Bundesgesellschaften auch ermächtigt, bestmögliche Verwertungsmaßnahmen in Form eines Verbriefungsgeschäftes durchzuführen. Der Bundesminister für Finanzen ist weiters ermächtigt, die Forderungen aus den diesen Gesellschaften gewährten Bundesdarlehen bestmöglich zu veräußern.