Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
12.07.2003
Außerkrafttretensdatum
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Zur Unterstützung der Arbeiten des Österreich-Konvents wird bei der Parlamentsdirektion ein Büro eingerichtet, das unter der Leitung des Präsidenten des Konvents steht.
(2)Absatz 2,Der Präsident des Nationalrates wird ermächtigt, für die Zurverfügungstellung von Büroräumlichkeiten und Tagungsräumen sowie für die erforderliche Infrastruktur für die Arbeiten des Konvents zu sorgen.
Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012
Gesetzesnummer
20002799
Dokumentnummer
NOR40042201