Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents § 1

Kurztitel

Finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 39/2003

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

12.07.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Zur Unterstützung der Arbeiten des Österreich-Konvents wird bei der Parlamentsdirektion ein Büro eingerichtet, das unter der Leitung des Präsidenten des Konvents steht.
  2. Absatz 2,Der Präsident des Nationalrates wird ermächtigt, für die Zurverfügungstellung von Büroräumlichkeiten und Tagungsräumen sowie für die erforderliche Infrastruktur für die Arbeiten des Konvents zu sorgen.

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2012

Gesetzesnummer

20002799

Dokumentnummer

NOR40042201

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2003/39/P1/NOR40042201

Navigation im Suchergebnis