Absatz eins,Zur Unterstützung der Arbeiten des Österreich-Konvents wird bei der Parlamentsdirektion ein Büro eingerichtet, das unter der Leitung des Präsidenten des Konvents steht.
Finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 39 aus 2003,
Paragraph eins
12.07.2003