Kurztitel

Finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 39 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

12.07.2003

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Zur Unterstützung der Arbeiten des Österreich-Konvents wird bei der Parlamentsdirektion ein Büro eingerichtet, das unter der Leitung des Präsidenten des Konvents steht.
  2. Absatz 2,Der Präsident des Nationalrates wird ermächtigt, für die Zurverfügungstellung von Büroräumlichkeiten und Tagungsräumen sowie für die erforderliche Infrastruktur für die Arbeiten des Konvents zu sorgen.