(1)Absatz eins,Anspruch auf Eintragung in die Liste der Mediatoren hat, wer nachweist, dass er
das 28. Lebensjahr vollendet hat,
fachlich qualifiziert ist,
3.vertrauenswürdig ist und
eine Haftpflichtversicherung nach § 19 abgeschlossen hat.eine Haftpflichtversicherung nach Paragraph 19, abgeschlossen hat.