Absatz einsAnspruch auf Eintragung in die Liste der Mediatoren hat, wer nachweist, dass er
- Ziffer einsdas 28. Lebensjahr vollendet hat,
- Ziffer 2fachlich qualifiziert ist,
3.vertrauenswürdig ist und
- Ziffer 4eine Haftpflichtversicherung nach Paragraph 19, abgeschlossen hat.