Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zivilrechts-Mediations-Gesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
07.06.2003
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ZivMediatG
Index
22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren
Text
Aufgaben des Beirats
§ 5.Paragraph 5,
Dem Beirat obliegen
die Erörterung von Themen und Fragen, die ihm vom Bundesminister für Justiz vorgelegt werden, sowie die Abgabe von Stellungnahmen und die Erstattung von Gutachten,
die Mitwirkung bei der Erlassung von Verordnungen gemäß §§ 29 und 30,die Mitwirkung bei der Erlassung von Verordnungen gemäß Paragraphen 29 und 30,
die Mitwirkung an Verfahren über die Eintragung von Ausbildungseinrichtungen und Lehrgängen (§§ 24, 25 und 28) sowiedie Mitwirkung an Verfahren über die Eintragung von Ausbildungseinrichtungen und Lehrgängen (Paragraphen 24, 25 und 28) sowie
im Wege seines Ausschusses die Mitwirkung am Verfahren über die Eintragung in die Liste der Mediatoren (§§ 12 bis 14).im Wege seines Ausschusses die Mitwirkung am Verfahren über die Eintragung in die Liste der Mediatoren (Paragraphen 12 bis 14).
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2016
Gesetzesnummer
20002753
Dokumentnummer
NOR40041410