die Erörterung von Themen und Fragen, die ihm vom Bundesminister für Justiz vorgelegt werden, sowie die Abgabe von Stellungnahmen und die Erstattung von Gutachten,
Zivilrechts-Mediations-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 29 aus 2003,
Paragraph 5
07.06.2003
Dem Beirat obliegen