Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Zivilrechts-Mediations-Gesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 23
Inkrafttretensdatum
01.01.2004
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ZivMediatG
Index
22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren
Text
VI. Abschnittrömisch VI. Abschnitt
Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge
Führung der Liste der Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge
§ 23.Paragraph 23,
Der Bundesminister für Justiz hat eine Liste der Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge auf dem Gebiet der Mediation in Zivilrechtssachen zu führen. Die Liste ist in geeigneter Weise elektronisch kundzumachen. Von der elektronischen Kundmachung dürfen wegen Zeitablaufs unaktuell gewordene Eintragungen ausgenommen werden.
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2016
Gesetzesnummer
20002753
Dokumentnummer
NOR40041428