(4)Absatz 4,Wird eine Berufsförderungsmaßnahme gemäß § 2 erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Rahmen einer Berufsförderung gemäß § 3 erfolgreich abgeschlossen, besteht Anspruch auf Kostenersatz gemäß Abs. 1.Wird eine Berufsförderungsmaßnahme gemäß Paragraph 2, erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Rahmen einer Berufsförderung gemäß Paragraph 3, erfolgreich abgeschlossen, besteht Anspruch auf Kostenersatz gemäß Absatz eins,