Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Seilbahngesetz 2003
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 24
Inkrafttretensdatum
01.12.2018
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
SeilbG 2003
Index
93/01 Eisenbahn
Text
§ 24.Paragraph 24,
(1)Absatz eins,Dem Konzessionsantrag sind zur Beurteilung des öffentlichen Interesses und der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers insbesondere nachfolgende Unterlagen anzuschließen:
Gesellschaftsvertrag (Satzung) und Firmenbuchauszug des Konzessionswerbers sowie Bilanzen der vorhergehenden Geschäftsjahre;
eine umfassende Beschreibung des Bauvorhabens mit Darstellung der örtlichen Gegebenheiten einschließlich der geografischen Ortsbezeichnungen (Stationsstandorte und Trassenverlauf); Angaben über den Zweck der Seilbahn;
kurz gefasster Bauentwurf;
das vorgesehene Bau- und Betriebsprogramm (einschließlich Betriebsbedingungen und Betriebsbeschränkungen);
Projektkostenaufstellung samt Firmenanboten;
Wirtschaftlichkeitsprognose sowie den Projektkosten entsprechender Finanzierungsplan inklusive der Nachweise über die Aufbringung der erforderlichen Eigen- und Fremdmittel. Diese Unterlagen sind von einem hiezu Befugten, wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Unternehmensberater, zu prüfen und ihre Richtigkeit ist mit dessen Unterschrift zu bestätigen;
ein Verzeichnis der durch die Errichtung der Seilbahn betroffenen sowie der im Bauverbotsbereich liegenden Grundstücke sowie Nachweise über die Verfügbarkeit der Inanspruchnahme;
Bekanntgabe der durch den Bau und Betrieb der Seilbahn betroffenen Gemeinden;
eine eingehende Darstellung der Verkehrssituation. Bei Stationen im Bereich öffentlicher Verkehrswege (Schiene, Straße) ist auf einen Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz Bedacht zu nehmen;
Strafregisterbescheinigung für die zur Vertretung nach außen befugten Organe des Konzessionswerbers, deren Ausstellungsdatum nicht länger als drei Monate zurückliegen darf;
Lageplan über die bestehenden und projektbezogenen neuen Skipisten;
Bekanntgabe der nächstliegenden öffentlichen Seilbahnen samt deren jeweiligem Konzessionär;
eine Erklärung der zuständigen Lawinenwarnkommission der betreffenden Gemeinde, die Seilbahn samt Skipisten in ihren Betreuungsbereich zu übernehmen;
ein Lawinenschutzkonzept;
Angaben und Unterlagen im Hinblick auf Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie zur Beurteilung einer allfälligen Verpflichtung zur Durchführung eines Verfahrens zur Prüfung der Umweltverträglichkeit;
Unterlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen Zulässigkeit allfällig notwendiger Rodungsmaßnahmen für das Gesamtprojekt einschließlich Skipisten.
(2)Absatz 2,Von der Vorlage der Unterlagen gemäß Abs. 1 Z 11 bis 16 kann in begründeten Fällen abgesehen werden.Von der Vorlage der Unterlagen gemäß Absatz eins, Ziffer 11 bis 16 kann in begründeten Fällen abgesehen werden.
Schlagworte
Bauprogramm, Eigenmittel, Naturschutz, Umweltschutz
Im RIS seit
04.12.2018
Zuletzt aktualisiert am
04.12.2018
Gesetzesnummer
20002994
Dokumentnummer
NOR40209218