Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Seilbahngesetz 2003
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 24
Inkrafttretensdatum
22.11.2003
Außerkrafttretensdatum
13.11.2007
Abkürzung
SeilbG 2003
Index
93/01 Eisenbahn
Text
§ 24.Paragraph 24,
Dem Konzessionsantrag sind zur Beurteilung des öffentlichen Interesses insbesondere nachfolgende Unterlagen anzuschließen:
Gesellschaftsvertrag (Satzung) und Firmenbuchauszug des zukünftigen Konzessionärs sowie Bilanzen der vorhergehenden Geschäftsjahre;
eine umfassende Beschreibung des Bauvorhabens mit Darstellung der örtlichen Gegebenheiten einschließlich der geografischen Ortsbezeichnungen; Angaben über den Zweck der Seilbahn;
Bauentwurf gemäß § 31;Bauentwurf gemäß Paragraph 31,;
das vorgesehene Bau- und Betriebsprogramm (einschließlich Betriebsbedingungen und Betriebsbeschränkungen);
Baukostenaufstellung samt Firmenanboten;
Wirtschaftlichkeitsprognose sowie den Baukosten entsprechende Nachweise über die Aufbringung der erforderlichen Eigen- und Fremdmittel. Diese Unterlagen sind von einem hiezu Befugten, wie Wirtschaftstreuhänder, Steuer- oder Unternehmensberater, zu prüfen und mit dessen Unterschrift zu bestätigen;
ein Verzeichnis der durch die Errichtung der Seilbahn betroffenen sowie der im Bauverbotsbereich liegenden Grundstücke sowie Nachweise über die Verfügbarkeit der Inanspruchnahme;
Bekanntgabe der durch den Bau und Betrieb der Seilbahn betroffenen Gemeinden;
eine eingehende Darstellung der Verkehrssituation. Bei Talstationen im Bereich öffentlicher Verkehrswege (Schiene, Straße) ist auf einen Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz Bedacht zu nehmen;
Lageplan über die bestehenden und projektbezogen neuen Skipisten;
Bekanntgabe der nächstliegenden öffentlichen Seilbahnen;
eine Erklärung der zuständigen Lawinenwarnkommission der betreffenden Gemeinde, die Seilbahn samt Skipisten in ihren Betreuungsbereich zu übernehmen;
Angaben und Unterlagen im Hinblick auf Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie zur Beurteilung einer allfälligen Verpflichtung zur Durchführung eines Verfahrens zur Prüfung der Umweltverträglichkeit;
Unterlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen Zulässigkeit allfällig notwendiger Rodungsmaßnahmen für das Gesamtprojekt einschließlich Skipisten.
Schlagworte
Bauprogramm, Eigenmittel, Steuerberater, Naturschutz, Umweltschutz
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2016
Gesetzesnummer
20002994
Dokumentnummer
NOR40046152