Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 2002
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 2 § 2
Inkrafttretensdatum
01.09.2002
Außerkrafttretensdatum
31.01.2006
Abkürzung
BVergG
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
1. Hauptstück
Auftragsarten
Lieferaufträge
§ 2.Paragraph 2,
Lieferaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder der Ratenkauf, mit oder ohne Kaufoption, von Waren, einschließlich von Nebenarbeiten wie dem Verlegen und der Installation, ist.
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Gesetzesnummer
20002008
Dokumentnummer
NOR40031764