Zulässigkeit eines vereinbarten oder Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels oder einer abweichenden Abrechnungs- oder Abstimmungseinheit (§ 32 Abs. 2, 5 und 6), verbrauchsabhängige Aufteilung von Aufwendungen (§ 32 Abs. 3), benützungsabhängige Einhebung von Energiekosten bei Gemeinschaftsanlagen (§ 32 Abs. 4);Zulässigkeit eines vereinbarten oder Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels oder einer abweichenden Abrechnungs- oder Abstimmungseinheit (Paragraph 32, Absatz 2, 5 und 6), verbrauchsabhängige Aufteilung von Aufwendungen (Paragraph 32, Absatz 3,), benützungsabhängige Einhebung von Energiekosten bei Gemeinschaftsanlagen (Paragraph 32, Absatz 4,);