(8)Absatz 8,Zur Beratung der Agentur, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus in fachübergreifenden Angelegenheiten kann eine Konferenz der wissenschaftlichen Beiräte für Gesundheit und Ernährungssicherheit einberufen werden, in die jeder Beirat zwei Mitglieder entsendet.