(8)Absatz 8,Zur Beratung der Agentur, des Bundesministers für Gesundheit und Frauen sowie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in fachübergreifenden Angelegenheiten kann eine Konferenz der wissenschaftlichen Beiräte für Gesundheit und Ernährungssicherheit einberufen werden, in die jeder Beirat zwei Mitglieder entsendet.