Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
18.01.2017
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
VLÖ-G
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
§ 5.Paragraph 5,
Weitere Förderungen für die in den §§ 1 und 3 genannten Zwecke durch den Bund sind mit Ausnahme der Regelung des § 5a für den Zeitraum der Mittelverwendung ausgeschlossen. Weitere Förderungen für die in den Paragraphen eins und 3 genannten Zwecke durch den Bund sind mit Ausnahme der Regelung des Paragraph 5 a, für den Zeitraum der Mittelverwendung ausgeschlossen.
Im RIS seit
18.01.2017
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2017
Gesetzesnummer
20002233
Dokumentnummer
NOR40190444