Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
09.10.2002
Außerkrafttretensdatum
17.01.2017
Abkürzung
VLÖ-G
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
§ 5.Paragraph 5,
Weitere Förderungen für die in den §§ 1 und 3 genannten Zwecke durch den Bund sind für den Zeitraum der Mittelverwendung ausgeschlossen. Weitere Förderungen für die in den Paragraphen eins und 3 genannten Zwecke durch den Bund sind für den Zeitraum der Mittelverwendung ausgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2017
Gesetzesnummer
20002233
Dokumentnummer
NOR40036187