(4)Absatz 4,Der Bund leistet den in § 1 aufgezählten Einrichtungen des Bundes für die Aufwendungen, die ihnen in Erfüllung ihres kulturpolitischen Auftrages entstehen, ab dem 1. Jänner 2009 eine jährliche Basisabgeltung in Höhe von 105,011 Millionen Euro im Verhältnis von 81,983 Millionen Euro für die Bundesmuseen und von 23,028 Millionen Euro für die Österreichische Nationalbibliothek. Ergibt sich aus dem Gebarungsvollzug ein vom veranschlagten Saldo abweichender Betrag, so ist dieser bei der Basisabgeltung des jeweils folgenden Finanzjahres gegenzuverrechnen. Die Aufteilung dieser Mittel auf die einzelnen in § 1 aufgezählten Einrichtungen des Bundes obliegt der/dem Bundesminister/in für Unterricht, Kunst und Kultur. Sie/Er hat hiebei die besondere Zweckbestimmung der einzelnen in § 1 aufgezählten Einrichtungen des Bundes zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere der Personalbedarf, der Sachbedarf der wissenschaftlichen Aktivitäten und der Ausstellungen, die Neuerwerbungen sowie die Instandhaltungserfordernisse.Der Bund leistet den in Paragraph eins, aufgezählten Einrichtungen des Bundes für die Aufwendungen, die ihnen in Erfüllung ihres kulturpolitischen Auftrages entstehen, ab dem 1. Jänner 2009 eine jährliche Basisabgeltung in Höhe von 105,011 Millionen Euro im Verhältnis von 81,983 Millionen Euro für die Bundesmuseen und von 23,028 Millionen Euro für die Österreichische Nationalbibliothek. Ergibt sich aus dem Gebarungsvollzug ein vom veranschlagten Saldo abweichender Betrag, so ist dieser bei der Basisabgeltung des jeweils folgenden Finanzjahres gegenzuverrechnen. Die Aufteilung dieser Mittel auf die einzelnen in Paragraph eins, aufgezählten Einrichtungen des Bundes obliegt der/dem Bundesminister/in für Unterricht, Kunst und Kultur. Sie/Er hat hiebei die besondere Zweckbestimmung der einzelnen in Paragraph eins, aufgezählten Einrichtungen des Bundes zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere der Personalbedarf, der Sachbedarf der wissenschaftlichen Aktivitäten und der Ausstellungen, die Neuerwerbungen sowie die Instandhaltungserfordernisse.