(1)Absatz eins,An der Akademie der bildenden Künste Wien sind folgende Organisationseinheiten einzurichten:
die „Gemäldegalerie der Akademie der bildenden Künste Wien“, der eine Glyptothek eingegliedert ist;
das „Kupferstichkabinett“.
Bei der Organisation dieser beiden Einrichtungen sind die Aufgaben und die besondere Stellung dieser Einrichtungen zu berücksichtigen.