(2)Absatz 2,(Verfassungsbestimmung) Die §§ 38 Abs. 1, 2 und 4 und 90 Abs. 4 treten mit 1. Juli 2002, jedoch nicht vor dem vierten der Kundmachung folgenden Monatszweiten in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Die Paragraphen 38, Absatz eins, 2 und 4 und 90 Absatz 4, treten mit 1. Juli 2002, jedoch nicht vor dem vierten der Kundmachung folgenden Monatszweiten in Kraft.