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Auslandseinsatzgesetz 2001 § 1
Gesamte Rechtsvorschrift
heute
/
anderes Datum
§ 0 am 08.10.2026
§ 2 am 08.10.2026
Alle Fassungen
§ 1 heute
§ 1 gültig ab 01.12.2019
zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2019
§ 1 gültig von 01.07.2005 bis 30.11.2019
zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2005
§ 1 gültig von 01.07.2001 bis 30.06.2005
Begleitende Dokumente
Hauptdokument
Kurztitel
Auslandseinsatzgesetz 2001
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 55/2001
zuletzt geändert durch
BGBl. I Nr. 102/2019
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.12.2019
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
AuslEG 2001
Index
12/03 Entsendung ins Ausland
Text
Anwendungsbereich
§ 1.
Paragraph eins,
(1)
Absatz eins,
Dieses Bundesgesetz ist, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, auf Soldaten anzuwenden, die in das Ausland entsendet werden nach § 1 Z 1 lit. a bis c des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG),
BGBl. I Nr. 38/1997
. Ein solcher Auslandseinsatz ist nur zulässig im Rahmen eines
Dieses Bundesgesetz ist, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, auf Soldaten anzuwenden, die in das Ausland entsendet werden nach Paragraph eins, Ziffer eins, Litera a bis c des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 1997,. Ein solcher Auslandseinsatz ist nur zulässig im Rahmen eines
1.
Ziffer eins
Dienstverhältnisses oder
2.
Ziffer 2
Auslandseinsatzpräsenzdienstes.
Eine Entsendung von Soldaten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Auslandseinsatz ist nicht zulässig.
(2)
Absatz 2,
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, alle Geschlechter gleichermaßen.
Im RIS seit
28.10.2019
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2019
Gesetzesnummer
20001355
Dokumentnummer
NOR40218212
European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2001/55/P1/NOR40218212
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