Bundesrecht konsolidiert

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Heeresgebührengesetz 2001 § 35

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Heeresgebührengesetz 2001

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 31/2001

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 35

Inkrafttretensdatum

01.04.2001

Außerkrafttretensdatum

30.11.2002

Abkürzung

HGG 2001

Index

43/02 Leistungsrecht

Text

Auszahlung

Paragraph 35,
  1. Absatz eins,Der Familienunterhalt ist auszuzahlen
    1. Ziffer eins
      für die zum Haushalt der Anspruchsberechtigten gehörenden und
    die in ihrem Haushalt lebenden Personen
    1. Litera a
      an den Ehegatten oder,
    2. Litera b
      sofern ein Ehegatte nicht vorhanden ist, an die vom Anspruchsberechtigten bestimmte, den Haushalt führende Person
    und
    1. Ziffer 2
      für die nicht im Haushalt des Anspruchsberechtigten lebenden Personen
      1. Litera a
        an diese selbst oder,
      2. Litera b
        sofern eine solche Person nicht eigenberechtigt ist, an deren gesetzlichen Vertreter oder,
      3. Litera c
        sofern der Anspruchsberechtigte selbst der gesetzliche Vertreter ist und sich die unterhaltsberechtigte Person in Pflege einer dritten Person befindet, an diese Person.
  2. Absatz 2,Die Wohnkostenbeihilfe ist auszuzahlen
    1. Ziffer eins
      im Falle des Paragraph 32, Absatz eins, an die nach Absatz eins, Ziffer eins, zum Empfang des Familienunterhaltes berechtigte Person und
    2. Ziffer 2
      im Falle des Paragraph 32, Absatz 3, an den Anspruchsberechtigten oder an eine von ihm bestimmte bezugsberechtigte Person.
  3. Absatz 3,Der Familienunterhalt und die Wohnkostenbeihilfe sind am 15. jeden Monates auszuzahlen. Diese Geldleistungen sind auf Wunsch der zum Empfang der Leistung berechtigten Person auf ein Konto im Inland zu überweisen. Die hiefür erforderlichen Angaben sind dem Heeresgebührenamt oder nach Antritt des Wehrdienstes jener militärischen Dienststelle bekannt zu geben, bei der der Anspruchsberechtigte Dienst zu leisten hat.

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2012

Gesetzesnummer

20001214

Dokumentnummer

NOR40017203

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2001/31/P35/NOR40017203

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