(1)Absatz eins,Die Inhaber von Betrieben, in denen Edelmetallgegenstände erzeugt, geprüft, gelagert, zum Verkauf angeboten, belehnt oder versteigert werden, haben spätestens 14 Tage vor Eröffnung eines Betriebes beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen schriftlich ihre Registrierung zu beantragen.