Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Privatradiogesetz § 28

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Privatradiogesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 20/2001

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 28

Inkrafttretensdatum

01.04.2001

Außerkrafttretensdatum

30.07.2004

Abkürzung

PrR-G

Index

16/02 Rundfunk

Text

Widerruf der Zulassung

Paragraph 28, (1) Bei wiederholten oder schwer wiegenden Rechtsverletzungen durch den Hörfunkveranstalter oder wenn der Hörfunkveranstalter die in den Paragraphen 7 bis 9 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt oder der Anzeigepflicht gemäß Paragraph 7, Absatz 6, erster Satz nicht nachgekommen ist, hat die Regulierungsbehörde von Amts wegen das Verfahren zum Entzug der Zulassung einzuleiten.

  1. Absatz 2,Das Verfahren zum Entzug der Zulassung ist weiters einzuleiten, wenn ein Veranstalter von Hörfunk den Charakter des von ihm im Antrag auf Zulassung dargestellten und in der Zulassung genehmigten Programms (Paragraph 3, Absatz 2,) wie insbesondere durch eine Änderung der Programmgattung oder eine wesentliche Änderung der Programmdauer grundlegend verändert hat.
  2. Absatz 3,Die Regulierungsbehörde hat eine öffentliche mündliche Verhandlung abzuhalten.
  3. Absatz 4,Liegt eine Rechtsverletzung im Sinne des Absatz eins, oder 2 vor, so hat die Regulierungsbehörde
    1. Ziffer eins
      außer in den Fällen der Ziffer 2, dem Hörfunkveranstalter mit Bescheid aufzutragen, den rechtmäßigen Zustand herzustellen und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um künftige Rechtsverletzungen zu vermeiden; der Hörfunkveranstalter hat diesem Bescheid binnen der von der Regulierungsbehörde festgesetzten, längstens achtwöchigen Frist zu entsprechen und darüber der Regulierungsbehörde zu berichten;
    2. Ziffer 2
      in den Fällen, in denen gegen einen Hörfunkveranstalter bereits mehr als einmal ein Bescheid gemäß Ziffer eins, ergangen ist oder wenn der Hörfunkveranstalter einem Bescheid gemäß Ziffer eins, nicht entspricht, die Zulassung zu entziehen.

Gesetzesnummer

20001215

Dokumentnummer

NOR40017272

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2001/20/P28/NOR40017272

Navigation im Suchergebnis