(3)Absatz 3,Sollte eine Zuführung aus der Umlagenkasse an den Reservefonds gemäß § 63 Abs. 3 erfolgen, so ist dieser Betrag bei der Berechnung der Umlage ebenfalls als Ausgabe zu berücksichtigen. In gleicher Weise sind allfällige Zuflüsse gemäß § 63 Abs. 4 als Einnahme zu berücksichtigen.Sollte eine Zuführung aus der Umlagenkasse an den Reservefonds gemäß Paragraph 63, Absatz 3, erfolgen, so ist dieser Betrag bei der Berechnung der Umlage ebenfalls als Ausgabe zu berücksichtigen. In gleicher Weise sind allfällige Zuflüsse gemäß Paragraph 63, Absatz 4, als Einnahme zu berücksichtigen.