Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Internationaler Fonds zur Räumung der Schifffahrtsrinne der Donau
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
09.08.2000
Außerkrafttretensdatum
Index
94/01 Schiffsverkehr
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Zur Durchführung seiner Aufgaben verfügt der Fonds über finanzielle Mittel, die sich aus folgenden Beiträgen zusammensetzen:
Zuwendungen der Europäischen Gemeinschaft nach Maßgabe der Beschlüsse ihrer zuständigen Organe;
Zuwendungen von Staaten; und
(2)Absatz 2,Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
(3)Absatz 3,Zuwendungen an den Fonds und Zuwendungen des Fonds im Sinne des Fondszwecks sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Schlagworte
Erbschaftssteuer
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2018
Gesetzesnummer
20000827
Dokumentnummer
NOR40010220