Bundesrecht konsolidiert

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Europäisches Rechtsanwaltsgesetz § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Europäisches Rechtsanwaltsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 27/2000

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

24.05.2000

Außerkrafttretensdatum

31.05.2002

Abkürzung

EIRAG

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

1. Teil
Anwendungsbereich

Paragraph eins,

Dieses Bundesgesetz regelt die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs und die Niederlassung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Österreich durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die berechtigt sind, als Rechtsanwalt unter einer der in der Anlage zu diesem Bundesgesetz angeführten Bezeichnungen beruflich tätig zu sein (europäische Rechtsanwälte).

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011

Gesetzesnummer

20000673

Dokumentnummer

NOR40007618

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2000/27/P1/NOR40007618

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