Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Europäisches Rechtsanwaltsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
24.05.2000
Außerkrafttretensdatum
31.05.2002
Abkürzung
EIRAG
Index
27/01 Rechtsanwälte
Text
1. Teil
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Dieses Bundesgesetz regelt die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs und die Niederlassung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Österreich durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die berechtigt sind, als Rechtsanwalt unter einer der in der Anlage zu diesem Bundesgesetz angeführten Bezeichnungen beruflich tätig zu sein (europäische Rechtsanwälte).
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011
Gesetzesnummer
20000673
Dokumentnummer
NOR40007618