Europäisches Rechtsanwaltsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2000,
Paragraph eins
24.05.2000
31.05.2002
Dieses Bundesgesetz regelt die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs und die Niederlassung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Österreich durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die berechtigt sind, als Rechtsanwalt unter einer der in der Anlage zu diesem Bundesgesetz angeführten Bezeichnungen beruflich tätig zu sein (europäische Rechtsanwälte).