Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Fernsprechentgeltzuschussgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
01.01.2001
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
FeZG
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Ende der Zuschussleistung
§ 8.Paragraph 8,
Der Anspruch auf Zuschussleistung erlischt durch:
Ablauf des Zuschusszeitraums;
Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Fernsprechanschlusses;
Entziehung der Zuschussleistung;
Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit der begünstigten Person oder Institution;
missbräuchliche Weitergabe des Anschlusses an Dritte.
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2015
Gesetzesnummer
20001056
Dokumentnummer
NOR40013760