Kurztitel

Fernsprechentgeltzuschussgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2000,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

01.01.2001

Text

Ende der Zuschussleistung

Paragraph 8,

Der Anspruch auf Zuschussleistung erlischt durch:

  1. Ziffer eins
    Ablauf des Zuschusszeitraums;
  2. Ziffer 2
    Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Fernsprechanschlusses;
  3. Ziffer 3
    Entziehung der Zuschussleistung;
  4. Ziffer 4
    Verzicht;
  5. Ziffer 5
    Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit der begünstigten Person oder Institution;
  6. Ziffer 6
    missbräuchliche Weitergabe des Anschlusses an Dritte.