Kurztitel
Fernsprechentgeltzuschussgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 142/2000Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2000,
Text
Ende der Zuschussleistung
§ 8.Paragraph 8,
Der Anspruch auf Zuschussleistung erlischt durch:
Ablauf des Zuschusszeitraums;
Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Fernsprechanschlusses;
Entziehung der Zuschussleistung;
Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit der begünstigten Person oder Institution;
missbräuchliche Weitergabe des Anschlusses an Dritte.