(2)Absatz 2,Ein gemäß § 2 Abs. 2 Z 3 bestelltes Mitglied ist bei der Ausübung seiner Funktion ausgeschlossen, wenn das Vorhaben in jenem Bundesland gelegen ist, von dessen Landesregierung es vorgeschlagen wurde.Ein gemäß Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 3, bestelltes Mitglied ist bei der Ausübung seiner Funktion ausgeschlossen, wenn das Vorhaben in jenem Bundesland gelegen ist, von dessen Landesregierung es vorgeschlagen wurde.