Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Mineralrohstoffgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
01.01.1999
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
MinroG
Index
58/01 Bergrecht
Text
III. Hauptstückrömisch drei. Hauptstück
Schürfen nach bergfreien mineralischen Rohstoffen und deren Gewinnung
I. Abschnittrömisch eins. Abschnitt
Schurfberechtigung
§ 8.Paragraph 8,
Zum Erschließen und Untersuchen natürlicher Vorkommen bergfreier mineralischer Rohstoffe und solche enthaltender verlassener Halden zum Feststellen der Abbauwürdigkeit ist eine Schurfberechtigung erforderlich.
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2015
Gesetzesnummer
10008040
Dokumentnummer
NOR12091322
Alte Dokumentnummer
N5199957060L