Mineralrohstoffgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 1999,
Paragraph 8
01.01.1999
Zum Erschließen und Untersuchen natürlicher Vorkommen bergfreier mineralischer Rohstoffe und solche enthaltender verlassener Halden zum Feststellen der Abbauwürdigkeit ist eine Schurfberechtigung erforderlich.