(3)Absatz 3,Ein qualifiziertes Zertifikat muss mit einer den Anforderungen des § 2 Z 3 lit. a bis d entsprechenden Signatur des Zertifizierungsdiensteanbieters versehen sein.Ein qualifiziertes Zertifikat muss mit einer den Anforderungen des Paragraph 2, Ziffer 3, Litera a bis d entsprechenden Signatur des Zertifizierungsdiensteanbieters versehen sein.