Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gründung einer Bundespensionskasse AG
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.08.1999
Außerkrafttretensdatum
Index
57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Text
Befreiung von Abgaben
§ 4.Paragraph 4,
Alle Vorgänge gemäß diesem Bundesgesetz im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft sowie die mit dieser im Zusammenhang stehenden Vermögensübertragungen und Übertragungen von Rechten, Forderungen und Verbindlichkeiten auf die Gesellschaft sind von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2022
Gesetzesnummer
10008057
Dokumentnummer
NOR12092153
Alte Dokumentnummer
N5199960825L