Gründung einer Bundespensionskasse AG
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 1999,
BG
Paragraph 4
01.08.1999
57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Alle Vorgänge gemäß diesem Bundesgesetz im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft sowie die mit dieser im Zusammenhang stehenden Vermögensübertragungen und Übertragungen von Rechten, Forderungen und Verbindlichkeiten auf die Gesellschaft sind von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.
05.07.2022
10008057
NOR12092153
N5199960825L