Artikel 4
Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt gleichzeitig mit den in Art. 1 genannten Vereinbarungen außer Kraft. Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt weiters außer Kraft, wenn die Vereinbarungen gemäß Art. 1 bis zum Ende dieser Gesetzgebungsperiode nicht zustande kommen.Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt gleichzeitig mit den in Artikel eins, genannten Vereinbarungen außer Kraft. Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt weiters außer Kraft, wenn die Vereinbarungen gemäß Artikel eins bis zum Ende dieser Gesetzgebungsperiode nicht zustande kommen.